Verbraucherschutzverbände dürfen bei Datenschutzverstößen klagen

Das Landgericht München (AZ 33 O14776/19) hat entschieden, dass der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) klageberechtigt ist.

Er hat – vor allem Verlage – wegen der Verwendung von Cookie-Bannern mit umfangreichen Einstellungsmöglichkeiten mehrfach Klage eingereicht. Nach Ansicht des VZBV verstößt das gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

Das LG München ist der Auffassung, dass unter solchen Umständen eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer nicht möglich sei. Der Aufwand, die Einwilligung zu verweigern, sei angesichts der im Internet üblichen Schnelligkeit zu hoch.