Der EuGH hat am 07.03.2024 eine richtungsweisende Entscheidung (C-604/22 | IAB Europe) getroffen: Einwilligungen über Cookie-Banner werden vom Transparency and Consent Framework (TCF) von IAB Europe gespeichert. Daraus entsteht ein sogenannter TC-String, der aufgrund seiner technischen Konstruktion ein personenbezogenes Datum darstellt und DSGVO konform verarbeitet werden muss.
Damit ist geklärt, dass die Belästigung mit den manipulativen, sinnlosen und nervigen Einwilligungs-Bannern enden muss. Das Urteil wird der auf Tracking basierenden Online-Werbebranche einen Todesstoß versetzen.
Die Pressemitteilung des EuGH erläutert weitere Details.