Management­systeme

Effiziente Lösungen für flexibles digitales Management

Digitale Systeme für mehr Sicherheit und Effizienz

Aufgrund unser branchenübergreifenden Tätigkeit und dem Anspruch unserer Kunden, eine für sie skalierte und zugeschnittene Lösung anzubieten, setzen wir auf die flexiblen Ninox-Datenbanksysteme unseres Kooperationspartners LUD Data Solutions in Ludwigsfelde.

  • Für den Datenschutz haben wir das ZDMS (Zentrales Datenschutz Management System) im Einsatz.

  • SINuS steht für „Sicherheit für Informationstechnik und Netzwerke als universelles System“ und ist ein Self-Assessment-Tool, um IT-Sicherheitsrisiken im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen zu initiieren. Als Managementsystem unterstützt das Tool bei der kontinuierlichen Verbesserung der IT-Sicherheit.

  • Als Hinweisgeberschutzsystem bieten wir die Datenbank von Hintbox an.

Welche Vorteile bieten unsere Systeme?

Digitale Managementsysteme auf Datenbankbasis bieten Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, die ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit erheblich steigern können. Durch die zentrale Speicherung und Verwaltung von Daten ermöglichen sie einen schnellen und einfachen Zugriff auf wichtige Informationen, was die Entscheidungsfindung beschleunigt und die Zusammenarbeit im Team verbessert. Zudem fördern diese Systeme die Automatisierung von Prozessen, reduzieren Fehlerquellen und sparen wertvolle Zeit.

Flexibilität und Skalierbarkeit

Mit einem digitalen Managementsystem können Sie problemlos wachsen und Ihr Unternehmen an neue Anforderungen anpassen, ohne dass die Effizienz leidet. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Einsatz von datenbankbasierten Managementsystemen nicht nur sinnvoll, um den ständigen technischen Innovationen und Gesetzesauflagen zu folgen, sondern auch eine Notwendigkeit, um im Wettbewerb erfolgreich zu bleiben.

Accountability im Datenschutz – Immer aktuell mit dem ZDMS

Eine zentrale Anforderung der DSGVO ist die Nachweispflicht (Accountability) gem. Art. 5 Abs. 2, für die ein Datenschutz-Management-System (DSMS) eine von den Aufsichtsbehörden dringend empfohlene Dokumentationsweise bietet. Die für die Nachweispflicht relevanten Artikel (u.a. 24, 30, 32, 35 und 37) sind sehr umfangreich und komplex, da sie ineinandergreifen und aufeinander aufbauen, so dass ein ständig aktuelles, vollständiges DSMS mit einfachen Office Dokumenten kaum zu realisieren ist.

Damit Sie und wir die Kontrolle behalten, gleichzeitig ressourcenschonend die gesetzlichen Aufgaben erfüllen können, haben wir eine skalierbare, sichere und bezahlbare Datenbanklösung in unserem Portfolio. Das ZDMS lässt sich intuitiv bedienen, die transparente Menüführung erlaubt es auch Leuten, die „nicht vom Fach Datenschutz“ sind, alle AV-Verträge, Verfahrensbeschreibungen und Löschkonzepte im Blick zu behalten.

Sprechen Sie uns gerne bzgl. einer Demo des Systems an. Weitere Informationen, Videos und eine Bewertung durch Fachanwälte finden Sie auch auf der Seite unseres Kooperationspartners LUD Data Solution

Sicher ist besser – SINuS zeigt Ihren NIS-2 Status

NIS-2, DORA und KRITIS sind in aller Munde. Mit dem Cybersicherheits-Stärkungsgesetz kommen umfangreiche Anforderungen auf Unternehmen zu, deren Umsetzung zahlreiche Maßnahmen nach sich ziehen.

Mit SINuS können Sie schnell in einer GAP-Analyse klären, wo sie stehen, Ihre Risiken bewerten und die erforderlichen Maßnahmen herleiten.

Die NIS-2-Richtlinie gilt für Betreiber „wesentlicher“ Dienste oder Anbieter digitaler Dienste. Neben der kritischen Infrastruktur umfasst NIS-2 auch weitere Sektoren, sowie Lieferketten und öffentliche Verwaltungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ob Sie dazu gehören, lässt sich schnell klären – wenn ja, dann bietet Ihnen SINuS ein Werkzeug, das als Selbstaudit auf Basis von BSI Grundschutz aber auch für ISO 27001 konzipiert ist, eine effiziente und leicht bedienbare Oberfläche zur Risikoanalyse. Ein zugeschnittener Maßnahmenkatalog vervollständigt das Angebot.

Melden Sie sich gerne für eine Teststellung oder zu einem tiefergehenden Gespräch.

Hinweisgeberschutz mit der Hintbox

Die Bereitstellung von rechtskonformen Meldestellen und -wegen ist ein zentraler Baustein des Hinweisgeberschutzgesetzes. Zugleich ermöglichen Ihnen automatisierte, internen Meldestellen, Haftungsansprüche und Imageschäden zu vermeiden.

Meldekanäle müssen technisch und organisatorisch so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt. Nicht befugten Mitarbeitern muss der Zugriff darauf verwehrt werden (Vertraulichkeitsgebot). Die Meldungen müssen unter weiterer Wahrung des Vertraulichkeitsgebotes in dauerhaft abrufbarer Weise für drei Jahre dokumentiert und anschließend sicher gelöscht werden.

Der Betrieb des Meldekanals gehört zu den Aufgaben der beauftragten Person wie auch das Führen des Verfahrens bei internen Meldungen und das Ergreifen von Folgemaßnahmen (z. B. Durchführung von internen Untersuchungen).

An die mit den Aufgaben beauftragte Person knüpft der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen. Sie muss unabhängig agieren und über die dafür notwendige Fachkunde verfügen (§ 15 Abs. 2 HinSchG).

Wir bieten Ihnen aufgrund der vielfältigen und komplexen gesetzlichen Anforderungen den Hinweisgeberschutz als Komplettpaket inkl. zertifiziertem Ombudsmann und revisionssicherer Dokumentation an. Melden Sie sich gerne, damit wir die genau passende Lösung für Ihr Unternehmen finden.