Nachdem bereits Mitte Januar die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) einen ähnlichen Beschluss gefasst hatte, kommt nun auch die französische Datenschutzbehörde (CNIL) zu dem Urteil, dass der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten mit europäischen Besuchern nicht mit der DSGVO vereinbar ist.
Hintergrund ist das „Schrems-II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Sommer 2020, mit dem dieser den transatlantischen „Privacy Shield“ und damit eine der wichtigsten Grundlagen für den Transfer von Kundendaten in die USA für ungültig erklärte.
Zum Messen und Analysieren der Besucherzahlen einer Webseite empfehlen die Aufsichtsbehörden Dienste, die mit anonymen statistischen Daten arbeiten.