Der österreichische Jurist Max Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet.
Ein irisches Gericht rief deshalb den EuGH an, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.
Die Luxemburger Richter erklärten das „Privacy Shield“ nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
Es ist die zweite Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, die das Gericht für ungültig erklärt. Damit ist die Datenübertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen illegal.