Seit dem Urteil des LG München I (Schmerzensgeld iHv 100 EUR für die Einbindung von Google Fonts), erhalten viele Betriebe Abmahnungen, wenn sie Google Fonts dynamisch ohne Einwilligung nutzen und damit angeblich gegen Datenschutzrecht verstoßen.
Das LG Baden-Baden stoppte am 10.11. diese Praxis und untersagte dem Abmahner im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgelds, einen Betrieb der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von Google Fonts zu kontaktieren.
Wir warten ab, wie sich die Sache weiterentwickelt.